Studentische Aushilfe (d/w/m) als Garten- und Reinigungshilfe für die Kita an der UdK/TU

Anzeigen-Nr. 226376, veröffentlicht am 14.11.2024
Kategorie: Studierendenjob

studierendenWERK BERLIN

Branche : Öffentlicher Dienst & Verwaltung
Zum Unternehmensprofil

Beschäftigungsart:
Studentische Hilfskraft
Dauer:
31.03.2025
Beginn:
25.11.2024
Vergütung:
13,00 Euro pro Stunde
Berufserfahrung:
Berufsanfänger
Einsatzort:
Berlin
Kontakt­auf­nah­me:
Website

Stellenbeschreibung

Du brauchst während deines Studiums einen Job? Dann haben wir die Lösung für dich.
Unsere Jobs sind in Campusnähe, zeitlich flexibel und geben dir einen Einblick in die Arbeit des studierendenWERKs. Bewirb dich über unser Bewerbungsformular und denke dabei an deine Immatrikulationsbescheinigung.



Das erwartet dich bei uns


  • Unterstützung bei der Pflege des Gartens, z.B. Unkraut jäten, Hecken schneiden, Sand von Verkehrsflächen fegen, Neubepflanzung und Bewässerung
  • Unterstützung in der Küche und Waschküche
  • Hilfe bei kleinen Reparaturarbeiten wie z.B. von Spielzeugen
  • Reinigungsarbeiten z.B. der Sanitäreinrichtungen in der Kita
  • Unterstützung bei Kitafesten


Das bieten wir dir


Durch deine Unterstützung schaffst du einen Wohlfühlort für die Kinder und unsere Kolleg*innen. Deine Mitwirkung schafft darüber hinaus auch mehr Freiraum für unsere Kolleg*innen für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Du verdienst 13,00 € pro Stunde mit Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung.

Die Stelle ist grundsätzlich befristet bis zum 31.03.2025, wird aber ggf. verlängert. Es ist eine Mindestarbeitszeit von 10 Stunden/Woche vorgesehen.
 


Kontakt


studierendenWERK BERLIN
Fabian Grimm
Stellvertretende Kitaleitung UdK/TUaktuell geplanter Einsatzort:
Kita an der UdK/TU, Siegmunds Hof 17a, 10555 Berlin

Anforderungen

Das bringst du mit

  • Interesse die unterschiedlichen Aufgaben im Kitabereich kennenzulernen und das pädagogische Team zu unterstützen
  • Freude an der Lebendigkeit von bis zu 60 Kindern

Die Tätigkeit in unseren Kitas erfordert die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie der Nachweise zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und zur Immunität gemäß Masernschutzgesetz.